Wohnungsübergabe-Ratgeber

Bei der Wohnungsabgabe an den Vermieter können Uneinigkeiten oder sogar Streitigkeiten entstehen. In einem solchen Fall empfiehlt es sich, einen Schlichter der Gemeinde oder einen Vertreter des Mieterverbandes beizuziehen.

Wenn Sie solche Auseinandersetzungen vermeiden möchten, sollten Sie Ihr Antrittsprotokoll zur Übergabe mitnehmen. So haben sowohl Sie als auch der Vermieter die Kontrolle darüber, welche Mängel bereits bei Wohnungsantritt vorhanden waren.

Lebensdauertabelle

Vor der Wohnungsübergabe ist es hilfreich eine Lebensdauertabelle zu konsultieren. So haben Sie den Überblick über die Lebensdauer der wichtigsten Wohnungsinstallationen.

Grundsätzlich gilt, dass Schäden im Rahmen der «normalen Abnützung» nicht vom Mieter behoben werden müssen. Der Mieter kommt nur für Schäden auf, die durch den unsorgfältigen Gebrauch des Mietobjektes entstanden sind. Dazu gehören zum Beispiel durch Haustiere zerkratzte Türen und Wände.

Sorgen Sie vor

Auch in der neuen Wohnung sollten Sie gleich vorsorgen und ein möglichst detailliertes Antrittsprotokoll erstellen, in dem Sie alle Mängel auflisten.

Schäden – und was sie kosten

Der geschuldete Schadenersatz entspricht nicht dem Neuwert, sondern dem Wert, den der beschädigte Wohnungsteil nach Abzug der Altersentwertung noch hat.

Beispiel:

Die normale Lebensdauer einer Tapete beträgt zehn Jahre. Wegen einer Beschädigung durch den/die Mieter/-in muss beim Auszug neu tapeziert werden, obwohl die Tapeten erst sechs Jahre alt sind. Der Mieter(in) schuldet dem Vermieter maximal 40% der Kosten für die Neutapezierung.

Wo immer möglich, zahlen Mieter/-innen die Reparatur und den eventuellen Minderwert, nicht die teure Ersatzbeschaffung (Kratzer im Lavabo oder im Parkett, kleine Löcher oder Flecken im Spannteppich).